Hausordnung

§1 Geltungsbereich

1. Die Hausordnung gilt auf allen Grundstücken des UKWB.

1.1 Zu den Grundstücken zählen alle medizinischen Einrichtungen.

1.2 Auch die Grünflächen zählen zu dem Grundstück. Das Grundstück endet an der jeweiligen Bordsteinkante.

2. Jeder Bürger und jede Bürgerin, sowie jeder Mitarbeitende des UKBW ist dazu verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. 

3. Das Betreten der Grundstücke beinhaltet die Zustimmung unserer Hausordnung.

4. Einsatzstellen des Krankenhauses gelten als Arbeitsbereiche und fallen unter den Geltungsbereich der Hausordnung.

 

§2 Verpflichtungen

1. Den Anweisungen des Krankenhauspersonals ist aus sicherheitstechnischen Gründen immer folge zu leisten.

2. Jedes Mitglied des UKWB ist dazu befugt, das Hausrecht durchzusetzen. 

3. Im Einsatzfall kann das Hausrecht an die Beamten der Polizei übertragen werden.

4. Auf dem Gelände gilt ein striktes Waffenverbot.

4.1 Als Waffe zählen auch Sportgeräte oder Werkzeuge, wie z.B.: Baseballschläger, Taschenmesser, Hammer, usw.

4.2 Den Beamten der Polizei, des Zolls und der Justiz ist es erlaubt, Waffen zu tragen, aber nur wenn sie im Dienst sind.

5. Auf den gesamten Geländen gilt ein striktes Maskierungsverbot. 

6. Auf den gesamten Geländen gilt ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. 

6.1 Personen, die unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden dem Gelände verwiesen und der Polizei.

7. Betteln und Hausieren ist auf allen Grundstücken des Krankenhauses verboten.

 

§3 Parken und Halten

1. Das Parken und Halten ist,

1.1 in Rettungszufahrten strengstens untersagt.

1.2 an roten Bordsteinen strengstens untersagt.

1.3. auf Parkplätzen für Rettungsfahrzeuge strengstens untersagt.

2. Das Parken ist bei Parkgaragen und Parkplätzen erlaubt, wenn diese ausgeschildert sind.

3. Das Polizeipräsidium ist im Einsatzfall, gestattet in die Zufahrt der Notaufnahme zu fahren.

4. Medizinische Dienstfahrzeuge des UKWB dürfen jederzeit und überall auf den Grundstücken parken und halten.

 

§4 Aufenthalt in Gebäuden

1. Im gesamten UKWB gilt ein Vermeiden von hoher Lautstärke. Hierzu zählen auch laute Gespräche oder Streitigkeiten.

1.1 Im UKBW gilt ein respektvoller Umgang gegenüber Patienten und auch dem Personal des Krankenhauses.

1.2 Aus Sicherheitsgründen wird im UKWB nicht geraucht.

1.3 Die Behandlungsräume werden nur nach Aufforderung betreten.

 

§5 Einsatzstellen

1. Den Anweisungen von Mitarbeitern des UKWB ist Folge zu leisten.

2. Mitarbeiter des UKBW sind nicht zu stören bei der Ausübung ihrer Pflichten.

3. Ein Platzverweis kann von Mitarbeitern des UKWB ausgesprochen werden.

4. Das unaufgeforderte Einsteigen in Einsatzfahrzeuge ist untersagt.

5. Medizinisches Equipment ist unter gar keinen Umständen anzufassen.

 

§6 Sonderregelungen

1. Die Direktion des UKWB ist jederzeit dazu berechtigt, Änderungen an der Hausordnung vorzunehmen.

1.1 Diese Änderungen können permanent oder nur auf bestimmte Zeit auftreten.

2. Sonderregelungen gelten nur, wenn diese von der Leitung des UKBW ausgesprochen wurden.

3. Sonderregelungen können nur schriftlich erfolgen.

 

§7 Verstoß

1. Bei Verstoß gegen die Hausordnung wird eine Ermahnung ausgesprochen. 

1.1 Bei vorsätzlichen Verstößen, aggressiven oder respektlosen Verhalten wird ein Platzverweis ausgesprochen.

2. Bei mehrfachen oder groben Verstößen kann durch die Leitung oder dem höchstrangigen Mitarbeiter ein Hausverbot ausgesprochen werden.

3. Das Hausverbot gilt nicht wenn,

3.1 der Patient lebensbedrohlich Verletzt ist,

3.2 der Patient psychologische Betreuung benötigt,

3.3 der Patient zur Nachuntersuchung erscheinen soll.

4. Die Personen, welche ein Hausverbot erteilt bekommen, sind verpflichtet den Ausweis vorzulegen.

4.1 Bei Verstoß werden die Beamten der Polizei hinzugezogen.

4.2 Jegliche Verstöße gegen die Hausordnung können zur Anzeige gebracht werden.